Baustellenampel im Radweg

Der schmale Radweg auf der Brücke der Bergheimer Straße über die Autobahn ist eine wichtige Achse für den Schülerverkehr. Seit etlichen Monaten ist er noch schmaler: zur Hälfte von einer Baustellenampel blockiert.

Baustelle ohne Bauarbeiten - seit September 2023
Baustelle ohne Bauarbeiten - seit September 2023 © ADFC

Jeden Morgen fahren hunderte Schülerinnen und Schüler aus den südwestlichen Stadtteilen über die Bergheimer Straße zu den Schulen im Dreikönigenviertel und nachmittags wieder zurück. Viele andere nehmen die Strecke für ihren täglichen Weg mit dem Rad zur Arbeit, zum Einkauf und andere Besorgungen. Die Bergheimer Straße ist die wichtigste Route für den Radverkehr zwischen Reuschenberg, Weckhoven, Holzheim und der Innenstadt - und seit Schließung der letzten Einbahnstraßen-Lücke für den Radverkehr auch die kürzeste.

Ausgerechnet auf dieser wichtigen Ausfallstraße für Radfahrende ist der Weg an seiner engsten Stelle nur noch einen knappen Meter schmal - für beide Richtungen und gefährlich nah am Fahrbahnverkehr, der ohne Absicherung gleich neben dem Bordstein in Gegenrichtung braust. Grund ist die defekte Ampelanlage der Autobahn-Anschlussstelle Neuss-Reuschenberg. Man sollte meinen, dass ein Schaden an einer solchen Sicherheitseinrichtung für den Straßenverkehr innerhalb weniger Tage oder höchstens ein paar Wochen behoben wird. Tatsächlich hat man recht schnell provisorische Baustellenampeln aufgestellt, die den Autovererkehr regeln. Allerdings geht das Provisorium zulasten des Radverkehrs und seiner Sicherheit. Denn die Baustellenampel am stadteinwärtigen Ende der Anschlussstelle, inzwischen zum Dauerprovisorium geworden, versperrt die Hälfte des Radwegs und bringt so täglich Radfahrende in Gefahr: „Sie steht seit Monaten mitten auf dem Radweg und gefährdet Radfahrer massiv. Der Radweg wird vor allem von Schülern massiv genutzt, die zum Schulzentrum möchten“ - so drastisch wie zutreffend hat Tanja Nuckel, ADFC-Mitglied in Reuschenberg, im Februar der NGZ die Lage an der Problem-Ampal beschrieben.

Der Fall erinnert an den Bahnübergang am Eselspfad, wo ebenfalls seit September vergangenen Jahres Stillstand herrscht. Dort werden Radfahrende zu kilometerlangen Umwegen gezwungen, hier an der Bergheimer Straße werden sie täglich vermeidbaren Gefahren ausgesetzt. Angeblich ist bald Land in Sicht: „Die notwendigen Aufträge sind erteilt, voraussichtlich werden die Arbeiten Ende April beendet sein“. zitiert die NGZ das Neusser Tiefbaumanagement in einem Artikel vom 16. März.

Wir behalten die Sache kritisch im Auge


https://neuss.adfc.de/neuigkeit/baustellenampel-im-radweg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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