Zwei Radlerinnen vor hügelliger Landschaft

ADFC-RadReiseRegion Naturschatzkammern (Württembergisches Allgäu) © TWA Stefan Kuhn

Qualität im Radurlaub: ADFC verleiht 53 neue Sterne für Radfernwege

Zertifizierte Qualität im Radurlaub:

Fahrradclub vergibt 53 neue Sterne für Radfernwege

Dreizehn Radfernwege und zwei RadReiseRegionen zeichnet der Fahrradclub ADFC in diesem Jahr als radtouristisch besonders wertvoll aus. Neu unter den ADFC-Qualitätsradrouten sind der hessische Fulda-Radweg mit vier und der baden-württembergische Naturpark-Radweg mit drei ADFC-Sternen. Als ADFC-RadReiseRegion neu zertifiziert ist das Württembergische Allgäu.

ADFC-Tourismusexpertin Janine Starke sagt: „Radurlaub ist klimafreundlich, wenn man mit der Bahn anreist, macht glücklich und liegt im Trend – und Tagesausflüge auf dem Rad sind besonders seit der Pandemie unglaublich beliebt. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir auch in diesem Jahr zahlreiche ADFC-Sterne für geprüfte Radreisequalität vergeben können. Die ADFC-Qualitätsradrouten eignen sich besonders für sogenannte Streckenradler, also für Radurlaube mit wechselnden Unterkünften. ADFC-RadReiseRegionen bieten ein abwechslungsreiches Angebot sowohl für Tagesausflügler als auch für Radreisende, die von einer festen Unterkunft aus eine ganze Region mit dem Rad erkunden wollen. Egal, wofür man sich entscheidet: Wo ADFC drauf steht ist radtouristische Qualität drin.“      

Als ADFC-Qualitätsradrouten werden ausgezeichnet:

Als ADFC-RadReiseRegionen werden zertifiziert:

13.000 ADFC-geprüfte Radreisekilometer

Seit 2006 vergibt der Fahrradclub ADFC Qualitätsauszeichnungen für Radfernwege, seit 2013 für Radregionen. Kriterien für eine Klassifizierung als ADFC-Qualitätsradroute mit bis zu fünf Sternen sind eine Länge von mindestens 100 Kilometern und eine zentrale Ansprechperson für das Qualitätsmanagement. Bei der Bewertung spielen die Wegweisung, Oberfläche, Verkehrssituation und Serviceleistungen entlang der Strecke die zentrale Rolle. ADFC-RadReiseRegionen müssen neben diesen Anforderungen mindestens zehn regionale Tagestouren haben. Die Auszeichnungen gelten jeweils für drei Jahre und können danach auf Wunsch des Betreibers erneut beantragt werden. Mit den Auszeichnungen dieses Jahres sind insgesamt 39 Radfernwege und acht Radreiseregionen in Deutschland und Österreich mit dem ADFC-Gütesiegel klassifiziert. Das Gesamtnetz der ADFC-Qualitätsradrouten und ADFC-RadReiseRegionen umfasst 12.997 Kilometer.

Hinweise an Redaktionen: Eine Übersicht und individuelle Porträts aller ADFC-Qualitätsradrouten und ADFC-RadReiseRegionen finden Sie auf unseren Radtourismus-Seiten. Pressefotos zum Download finden Sie jeweils ganz unten unter den Porträts. Die Kriterien für ADFC-Qualitätsradrouten und ADFC-RadReiseRegionen und weitere Informationen zum Klassifizierungsprozess gibt es in unserem Expertenbereich. 

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

Zwei Radlerinnen vor hügelliger Landschaft

ADFC-RadReiseRegion Naturschatzkammern (Württembergisches Allgäu)

Copyright: TWA Stefan Kuhn

6720x4480 px, (JPG, 4 MB)

Zwei Radler an einem Fluss

ADFC-Qualitätsradroute Fulda-Radweg R1

Copyright: GrimmHeimat NordHessen

7360x4912 px, (JPG, 5 MB)

Zwei Radler auf einem Radweg im Enztal

ADFC-Qualitätsradroute Naturpark-Radweg

Copyright: Tourismus GmbH Nördlicher Schwarzwald

2592x1728 px, (JPG, 2 MB)


https://neuss.adfc.de/pressemitteilung/qualitaet-im-radurlaub-adfc-verleiht-53-neue-sterne-fuer-radfernwege

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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