Die Deichstraße ist bei Radfahrenden von nah und fern eine sehr beliebte Verbindung zwischen Stürzelberg und Zons.

Deichstraße soll Fahrradstraße werden

Der ADFC befürwortet begrüßt ausdrücklich die Dormagener Pläne, aus der Deichstraße zwischen Stürzelberg und Zons eine Fahrradstraße zu machen. Es wäre ein positives Dormagener Signal für die Verkehrswende.

Im Februar hatte die Grünen-Fraktion im Dormagener Hauptausschuss den Antrag gestellt, die Deichstraße zur Fahrradstraße zu erklären. Eine solche Widmung bedeutet Vorrang für den Radverkehr und Tempo 30: mehr Sicherheit und mehr Komfort für Radfahrende zwischen Stürzelberg und Zons. Der ADFC begrüßt den Antrag als ein wichtiges Signal für die Verkehrswende. Denn die Menschen steigen nur dann aufs Rad um, wenn die Wege für den Radverkehr erkennbar attraktiver werden. Genau dafür steht die Fahrradstraße Stürzelberg-Zons.

Feiertags überwiegt auf der Deichstraße der Radverkehr bereits heute. Eine Widmung als Fahrradstraße würde dazu führen, dass er auch an Werktagen die überwiegende Verkehrart wird, denn ein gutes Angebot erhöht die Nachfrage.

Freizeitnutzen

Die Bedeutung der Deichstraße für den Freizeitverkehr ist erheblich und reicht weit über Dormagen hinaus. Denn hier verlaufen bedeutende Radfernwege wie der Rheinradweg und der Erlebnisweg Rheinschiene, und auch das Knotenpunktsystem der Radregion Rheinland wird über die Deichstraße geführt. All diese Routen sind vor Ort ausgeschildert. Laut ADFC Radreiseanalyse gehört der Rheinradweg, der Nachfolger der Euroveloroute 15, zu den am meisten bereisten Radrouten Deutschlands. Die Route auf der Deichstraße ist für den Tourismus so attraktiv, weil sie landschaftlich schön ist, das touristische Ziel Feste Zons erschließt und auf kürzestem Weg zur Fähre von und nach Urdenbach führt.

Manche schlagen den Weg durch den Grind als Alternative vor. Diese einem alten Leinpfad folgende Route ist zwar für Naturliebhaber und Camper interessant, aber fast vier Kilometer länger als die Deichstraße und seht holprig. Für Alltagsradler und die allermeisten Radtouristen kommt sie deshalb nicht in Betracht. Das gilt auch für die Stürzelberger Straße, die nur einen sehr geringen Radverkehrsanteil hat.

Alltagsnutzen

Dormagen hat laut Pendleratlas NRW erhebliche Pendlerverflechtungen mit Düsseldorf und sogar nach Leverkusen. Hier kommt die Deichstraße ins Spiel, denn zwischen der Fleher Brücke und der Leverkusener Brücke, die auf Jahre hinaus nur eingeschränkt nutzber sein werden, bietet die Fähre Zons-Urdenbach eine interessante Alternative für den Weg zur Arbeit in Monheim, Baumberg, Langenfeld oder Hitdorf. Eine Fahrradstraße auf der Deichstraße als direkter Weg zur Fähre wäre eine Einladung zum Umstieg auf das Fahrrad, denn sie verkürzt viele Pendlerwege so weit, dass das Fahrrad oder Pedelec als Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit konkurrenzfähig wird.

Heribert Adamsky vom ADFC Rhein-Kreis Neuss und Wilfried Nöller vom ADFC Dormagen sagen dazu: "Die Deichstraße ist für Fahrrad-Pendler über die Fähre nach Urdenbach sehr interessant. Wer etwas für Verkehrswende und Klimawende tun will, sollte solche Alltags-Routen für das Fahrrad unbedingt fördern."

Faktisches Überholverbot von Zweirädern

Die StVO schreibt außerorts einen Abstand von 2 m für das Überholen von Zweirädern vor. Das erfordert eine Straßenbreite von 2,0 m (Breite KFZ) + 2,0 m (Überholabstand) + 0,7 m (Radfahrer) = 4,7 m. Da die Deichstraße aber einen Querschnitt von nur 4,5 m bis 4,6 m aufweist, ist ein regelkon­formes Überholen von Fahrrädern durch mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht möglich. Dies gilt für PKW ebenso wie für die bis zu drei Meter breiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Die Widmung der Deichstraße als Fahrradstraße, frei für (Anlie­ger-)KFZ, bedeutet also de facto bis auf vorgeschriebene 30 km/h (heute noch 50 km/h) keine zusätzliche Einschränkung für den Autoverkehr.

Der ADFC sagt deshalb: Mit einer Widmung der Deichstraße als Fahrradstraße würde man lediglich klarstellen, dass Radverkehr dort Vorrang hat und so im Sinne sicheren und entspannten Miteinanders im Verkehr für klare Verhältnisse sorgen.

Fahrradstraße ist positives Signal

Dormagen ist als dienstälteste AGFS-Stadt im Rhein-Kreis Neuss bislang immer Vorreiter in Sachen Fahrradfreundlichkeit gewesen. Demnächst steht die Verlängerung der Mitgliedschaft in der AGFS an, und wir würden uns freuen, wenn Dormagen dabei seine Führungsanspruch für fahrradfreundliche Verkehrsplanung im Rhein-Kreis Neuss unterstreichen würde. Auch Nachbarstädte schlafen nicht. Eine Widmung der Deichstraße als Fahrradstraße wäre ein starkes Signal aus Dormagen: Hier wird auch in Zukunft vorbildlich fahrradfreundlich geplant und Verkehrswende praktisch möglich gemacht.

Das beigefügte Bildmaterial ist unter Nennung der Quelle zur Verwendung frei.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Radverkehr auf Oberstraße/Deichstaße

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Wegweiser am Ortsausgang Stürzelberg: Durch den Grind ist es 3,8 Kilometer länger, daher läuft die Hauptroute über die Deichstraße.

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Blick vom Grenzhof Richtung Stürzelberg.

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https://neuss.adfc.de/pressemitteilung/deichstrasse-soll-fahrradstrasse-werden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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