Titel Deutschland per Rad entdecken

Cover Deutschland per Rad entdecken 2019/20 © ADFC

ADFC präsentiert Top-Radreiseziele in Kooperation mit komoot

Erstmals schon zum Start der Tourismusmesse CMT gibt der Fahrradclub ADFC den beliebten Urlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ heraus.

Neu bei der 12. Auflage ist die Kooperation mit komoot: Die vom ADFC vorgestellten Radreiseziele in ganz Deutschland sind erstmals komplett über die Routenplaner-App navigierbar. 

ADFC-Radtourismusexpertin Louise Böhler sagt: „Für Millionen Radtouristen ist das ADFC-Magazin „Deutschland per Rad entdecken“ unverzichtbar geworden, um sich für den nächsten Urlaub inspirieren zu lassen. In diesem Jahr präsentieren wir eine Auswahl von Deutschlands beliebtesten Radfernwegen und Regionen nicht nur als Heft und im Netz, sondern auch in der Routenplaner-App. Dadurch wird der Urlaub mit dem Rad noch komfortabler.“

Neu: radrevier.ruhr und Fränkischer WasserRadweg

Das ADFC-Magazin „Deutschland per Rad entdecken“ bietet auf 76 Seiten attraktive Radreiseziele in ganz Deutschland, darunter 18 ADFC-Qualitätsradrouten und zwei ADFC-RadReiseRegionen. Ganz neu dabei sind unter anderen das radrevier.ruhr, die Niederbayerntour und der Fränkische WasserRadweg. Klassiker, wie der Radfernweg „Liebliches Taubertal“ und der Weser-Radweg sind ebenfalls wieder am Start. Neben Infos zu Strecke, Routenplanung und touristischen Highlights, finden Radreisende erstmals auch kulinarische und andere Insider-Tipps. 

Ganz einfach mit komoot navigieren

Alle Reisetipps aus dem Magazin gibt es auch auf der Web-Plattform www.deutschland-per-rad.de. Ergänzt wird das Angebot durch Informationen zu zertifizierten Bett+Bike-Unterkünften und die digitale Routenplanung. Auf der komoot-Plattform und in der zugehörigen App werden die Radrouten dargestellt. Radtouristen können so bequem zu Hause ihre Touren planen und unterwegs mit dem Smartphone navigieren. Laut der ADFC-Radreiseanalyse ist komoot die meist genutzte Plattform zur Planung und Navigation für Radurlauber.

Broschüre ab sofort erhältlich

Die Broschüre ist in den örtlichen ADFC-Geschäftsstellen und in vielen Fahrradläden kostenlos erhältlich, ADFC-Mitglieder erhalten sie mit der Radwelt. Alle Inhalte gibt es online auf www.deutschland-per-rad.de – hier kann das Heft auch gegen eine Versandkostenpauschale bestellt werden.

Hinweise an Redaktionen: Das Cover der Broschüre sowie ein Themenfoto Radreisen finden Sie im Artikel im blauen Servicekasten. Pressefotos zu einzelnen Routen gibt es im Servicebereich unter dem jeweiligen Routeneintrag auf www.deutschland-per-rad.de.

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Titel Deutschland per Rad entdecken

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https://neuss.adfc.de/pressemitteilung/adfc-praesentiert-top-radreiseziele-in-kooperation-mit-komoot

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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