Das Bündnis fordert eine Zeitenwende für die Verkehrswende.

ADFC, ApS, EVG, IG Metall und Zukunft Fahrrad fordern eine Zeitenwende für die Verkehrswende. © ADFC / ApS / EVG / IG Metall / Zukunft Fahrrad

10. Januar: Pressekonferenz - Verkehrswende braucht Zeitenwende

Terminhinweis: Gemeinsame Pressekonferenz von ADFC, Allianz pro Schiene, EVG, IG Metall und Zukunft Fahrrad.

Am 10. Januar 2024 ist es genau ein Jahr her, dass die Bundesregierung zu ihrem ersten Mobilitätsgipfel eingeladen hat. Damals kritisierten zahlreiche Verbände und Organisationen, die Verkehrswende sei längst noch nicht im Kanzleramt angekommen. Wie sieht es ein Jahr später aus? Deutet sich nun eine Zeitenwende in der Verkehrspolitik der Bundesregierung an?

Gewerkschaften, Schienen- und Fahrradverbände wollen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vorstellen, welche verkehrspolitischen Weichen die Ampel-Koalition in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode unbedingt stellen sollte.

Mittwoch, 10. Januar 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Allianz pro Schiene
Reinhardtstraße 31 (2. OG)
10117 Berlin

Mit

  • Frank Masurat, Bundesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC)
  • Dirk Flege, Geschäftsführer Allianz pro Schiene e.V.
  • Martin Burkert, Vorsitzender EVG
  • Jürgen Kerner, Zweiter Vorsitzender IG Metall
  • Elena Laidler-Zettelmeyer, Leiterin strategische Kooperationen Zukunft Fahrrad

Die Pressekonferenz wird digital bei YouTube übertragen.

Wenn Sie als Journalist:in die Pressekonferenz verfolgen möchten, melden Sie sich bitte bis Montag, 8. Januar 2024 unter presse [at] allianz-pro-schiene.de an - mit einer kurzen Info, ob Sie vor Ort oder virtuell teilnehmen. Damit erleichtern Sie uns die Planung. Wenn Sie digital teilnehmen möchten, schicken wir Ihnen einen Zoom-Link.

Presse-Kontakte

Stephanie Krone
ADFC-Bundespressesprecherin
030 209 14 98-65
0160 306 92 02
presse [at] adfc.de

Sabrina Wendling
Pressesprecherin Allianz pro Schiene
030 246 25 99-20
0171 727 00 26
sabrina.wendling [at] allianz-pro-schiene.de

Oliver Kaufhold
Pressesprecher EVG
030 424 390 75
presse [at] evg-online.org

Artur Siemens
Pressesprecher IG Metall
069 66 93-2872
0160 533 17 82
artur.siemens [at] igmetall.de

Mareike Schodder
Pressesprecherin Zukunft Fahrrad
0160 795 80 27
presse [at] zukunft-fahrrad.org

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Bündnis: Logos von ADFC, ApS, EVG, IG Metall und Zukunft Fahrrad

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https://neuss.adfc.de/pressemitteilung/10-januar-pressekonferenz-verkehrswende-braucht-zeitenwende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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