Projekt Gemeinsam unterwegs - Inklusives Radfahren 2021

Die CORONA-Pandemie hat vieles verändert, aber die Kooperation im Rahmen des Projektes "Gemeinsam unterwegs - Inklusives Radfahren" der Behindertenhilfe der St. Augustinus Gruppe und des ADFC Rhein-Kreis Neuss wird auch in 2021 fortgesetzt.

Eine Aufgabe für den ADFC Rhein-Kreis Neuss e.V. (ADFC RKN) und für engagierte Betreuer und Ehrenamtler

Das Pilotprojekt „Teilhabe-Touren“ hat sich in den Jahren 2018 und 2019 gut weiter entwickelt. Aus dem Projekt für die Betreuten des Ambulant betreuten Wohnen (ABW) Lorbeerstraße ist eine feste Einrichtung geworden, auf die sich alle freuen.

Erstmalig sollte 2020 auch das AbW Körnerstraße an den Aktionen rund um das Fahrrad teilhaben. Es waren von April bis Oktober 2020 mit Unterstützung der Ortsgruppen Grevenbroich und Neuss des ADFC RKN verschiedene Touren mit ganz unterschiedlichen Streckenlängen und Zielen für und mit den Betreuten der Wohnhäuser geplant worden. Die organisierten Fahrradtouren trafen auf ein reges Interesse der Bewohner der beiden Häuser. Mit Freude erwarteten alle den Start der Fahrradsaison 2020.

Aber dann kam alles anders. Die CORONA-Pandemie machte einen Strich durch alle Planungen. Es hat in 2020 keine Radaktion – weder für das Haus AbW Lorbeerstraße noch für das Haus AbW Körnerstraße – stattfinden können.

Trotz der Pandemie haben sich in 2020 die Voraussetzungen für die Radaktionen weiter verbessert. Durch die großzügige Spende einer Privatperson wurde der Kauf eines motorunterstützten Dreiradtandems, das im AbW Lorbeerstrasse stationiert ist, initiiert. Weitere Spenden ermöglichten den nachträglichen Einbau eines Gurtsystems.

Dieses Dreiradtandem wurde in 2020 für Einzelaktivitäten mit Betreuten des AbW Lorbeerstrasse intensiv genutzt und ermöglichte zu jeder Zeit kleine Touren in die nahe Umgebung.

Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde entschieden, ein zweites motorunterstütztes Dreiradtandem zu beschaffen, das in dem AbW Körnerstraße stationiert werden soll. Neben weiteren Sponsoren hat auch der ADFC RKN sich mit einer großzügigen Spende beteiligt. Wir hoffen, dass wir in Kürze auch Fördermittel des Landes NRW für das Projekt einsetzen können. Ein entsprechender Antrag ist beim Land Nordrhein-Westfalen bei der Aktion „Inklusionsscheck“ eingereicht worden.

Die Tourenplanung für das Jahr 2021 steht (siehe Anlage) und ab April sollen wieder Aktionen im Rahmen des Projektes „Gemeinsam unterwegs – Inklusives Radfahren“ unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen CORONA-Randbedingungen durchgeführt werden. Die aktuelle Lage der CORONA-Pandemie schränkt die Möglichkeiten allerdings stark ein. Durch die Beschränkungen und Auflagen können aktuell keine Ehrenamtler als Unterstützer für die Dreiradtandems angefragt werden. Die Touren werden daher nur im kleinen Rahmen durchgeführt werden. Der Tourenleiter des ADFC fährt mit FFP2-Maske und führt mit Abstand und Vorsorge. Die Mitarbeiter der Behindertenhilfe der St. Augustinus Gruppe übernehmen die Begleitung und Unterstützung der Betreuten. Die Touren sind jeweils nur auf die Betreuten eines Wohnhauses beschränkt. Zusätzlich werden Einzelfahrten für die Betreuten angeboten.

Alle Beteiligten hoffen, dass zum Sommer hin wieder Radtouren ohne Einschränkungen möglich sind.

Weitere Informationen zu diesem Themenkreis geben Meike Wimmer und ADFC TourGuide Peter Wimmer gerne.

 Peter Wimmer


https://neuss.adfc.de/neuigkeit/projekt-gemeinsam-unterwegs-inklusives-radfahren-2021

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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