Fleher Brücke mit Radschnellweg und 10000 Studentenwohnungen

Die Fleher Brücke soll in zehn Jahren neu gebaut werden. Es könnte viel schneller gehen - mit einem Radschnellweg im Untergeschoss und mit 10000 Studentenwohnungen auf bis zu zehn Stockwerken.

Die Rheinquerung zwischen dem Düsseldorfer Stadtteil Flehe und dem beschaulichen Neusser Vorort Uedesheim ist für den Radverkehr von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Immerhin verbindet sie den linksrheinischen Raum auf kurzem Weg mit der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität und mit dem Zentrum der Landeshauptstadt. Und viele Düsseldorfer pendeln in der umgekehrten Richtung in die Gewerbegebietet des Neusser Südens und des Dormagener Nordens.

Leider ist die Brücke marode und muss erneuert werden, was nach vorläufigen Schätzungen der Bundesautobahn GmbH mindestens zehn Jahre dauern wird. Aber vielleicht geht es jetzt viel schneller.

Überdachter Radschnellweg und Wohnraum für 10000 Studierende

Wir alle haben in den vergangenen Tagen gebannt die verfolgt, wie ein riesiges Containerschiff den Suezkanal verstopfte und den globalisierten Handel für eine Woche zum Lockdown brachte. Wissenschaftler warnen schon seit längerem, dass diese Riesenschiffe unsere Transport-Infrastruktur überfordern. Auch eine Gruppe von Architektur- und Bauingenieurstudenden der TH Aachen beschäftigte sich mit dem Thema und kam dabei auf eine visionäre Idee. Denn Schiffscontainer sind ja schon seit längerem ein gängiges Element für Tiny House-Konzepte. Und die im Suez-Kanal havarierte Ever Given will, so sagen Experten, die lieber ungenannt bleiben möchten, bald kein Hafen und kein Kanalbetreiber mehr einlaufen lassen, weil das viel zu gefährlich sei. Warum nicht das eine mit dem anderen verbinden, aus der Not eine Tugend machen und der japanischen Reederei der Ever Given ein attraktives Angebot unterbreiten? Das Schiff ist nämlich ziemlich genau so lang wie die Fleher Brücke - und es könnte diese problemlos ersetzten. Die Idee der Studierenden: Die Ever Given wird im Rhein quer gestellt und ersetzt die Flehe Brücke. Ein teurer und langwieriger Neubau wird damit überflüssig. Im Untergeschoss wird der Autoverkehr abgewickelt. Darüber findet Radverkehr statt,  lärm- und wettergeschützt. Da das Schiff mit 59 Metern deutlich breiter ist als ein Radschnellweg, lassen sich im Radverkehrs-Geschoss Fahrradläden, Cafés und Bett&Bike-Hotels unterbringen - Terrassen mit Rheinblick inklusive. Darüber ist Platz für bezahlbare Studentenwohnungen, ein TEU-Container von 6*2,5 Metern je Studierenden genügt. Wenn man jeden zweiten Container für urban Gardening und Erholungsfunktionien reserviert, lassen sich so auf zehn Stockwerken Wohnungen für bis zu 10000 Studierende unterbringen.

Schiffsverkehr kein Problem

Aber was passiert mit dem Schiffsverkehr auf dem Rhein? Lokalpolitiker beraten noch, aber sie sind sich fast schon sicher: Die Kölner brauchen den Rhein als Schifffahrtsstraße nicht wirklich, denn sie können ihren Nippes ja auch über die Seidenstraße beziehen. Für die Ruderer und Segler wird man Durchlässe schaffen.

Vorbild London Bridge

Die Studierendengruppe verweist auf einen historischen Vorgänger für ihr Projekt: Die London Bridge, eine der ältesten Brücken über die Themse, war berühmt für die auf ihr erbauten bis zu siebenstöckigen Häuser. Und sie hat immerhin mehrere hundert Jahre gehalten, was man von der Fleher Brücke nicht behaupten kann.


https://neuss.adfc.de/neuigkeit/fleher-bruecke-mit-radschnellweg-und-10000-studentenwohnungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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