AWL: Radwege werden grundsätzlich nicht geräumt
Verblüffend deutlich bekennt sich die Neusser Stadtreinigung dazu, dass sie (mit wenigen Ausnahmen) auf Neusser Radwegen keinen Winterdienst macht. Darf sie das?
Vor ein paar Tagen zog in Neuss der Winter ein. Zwar nur für wenige Tage, aber immerhin schon zum zweiten Mal in diesem Januar. Während die einen Homeoffice mit einem Blick aus dem Fenster den Schnee recht entspannt betrachten können, wird er für andere, zum Problem - nämlich dann, wenn sie mit dem Rad zur Arbeit fahren. Ihnen bleibt in Neuss meist nichts anderes übrig als auf die Straße auszuweichen. Denn die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel schon früh von Schnee und Eis befreit, während Radwege weder geräumt noch gestreut waren.
„Radwege werden grundsätzlich nicht geräumt“, bekannte Jürgen Scheer, Sprecher der Neusser Abfall- und Wertstoff-Logistik (AWL) ganz offen gegenüber der NGZ. Ausnahmen im Stadtgebiet Neuss seien nur der Konrad-Adenauer-Ring, die Jülicher Landstraße und die Bergheimer Straße. Weiter sagt Scheer: „Jedoch ist es Radfahrern erlaubt, eine frei geräumte Straße zu nutzen, wenn das Fahren auf dem Radweg nicht mehr möglich ist“
Radfahrer können dieser Erlaubnis wenig abgewinnen, denn die ist ja mehr ein Müssen als ein Dürfen. Wir fragten uns, ob die Stadtreinigung einfach so beschließen darf, Radwege von der Räumung auszuschließen. In der aktuell gültigen Straßenreinigungsatzung der Stadt Neuss werden wir fündig. Dort steht:
§1(1) "... Die Reinigungspflicht umfaßt die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege und Fußgängerstraßen. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Trennstreifen, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellen und deren Zuwege. Die Radwege werden einmal monatlich gereinigt. ..."
§1 (2) "... Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Diese umfaßt insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen ..."
Folgt daraus, dass die Stadt Radwege auch nur einmal im Monat den Winterdienst auf Radwegen zu versehen hat? Nach unserer Auffassung: Nein! Der Winterdienst muss hier mindestens so zügig erfolgen wie auf der Fahrbahn, denn Radfahrer sind durch Schnee und Eis stärker gefährdet als Autofahrer. Der ADFC-Bundesverband empfiehlt sogar, Radwege vorrangig zu räumen. Und eins ist klar: Einen grundsätzlichen Verzicht auf die Räumung von Radwegen gibt die Neusser Straßenreinigungssatzung auf keinen Fall her.
In der Praxis hilft das leider wenig. Wenn der Radweg nicht geräumt ist, dann ist bei allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn besondere Vorsicht angesagt. Hier finden Sie Hinweise vom ADFC Bundesverband.