Pop-up-Radweg in Berlin-Kreuzberg im Frühjahr 2020.

Pop-up-Radweg in Berlin-Kreuzberg im Frühjahr 2020. © ADFC/S. Tosic

Schnellausbau in Deutschland

Wie lassen sich in Deutschland die Voraussetzungen für den Schnellausbau schaffen? Das ADFC-Projekt InnoRADQuick hat sich beispielhaft die Veränderungen im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angeschaut.

Die Mobilitätswende und die damit verbundene Transformation im Verkehrsbereich steht im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ganz oben auf der politischen Agenda. Seit 2019 setzt der Bezirk auf ein agiles Vorgehen mit taktischen Maßnahmen, damit Projekte schneller umgesetzt werden.

Die ehemalige Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann und der Leiter des Straßen- und Grünflächenamts, Felix Weisbrich, setzten klare Prioritäten für die Mobilitätswende und sorgten für politische Führung im Dreiklang Personal, Struktur und Motivation.

Personal aufgestockt

Das kleinste Straßen- und Grünflächenamt Berlins ist zuständig für Straßen, Rad- und Fußwege, Plätze, Grünflächen, Parks und öffentliche Spielplätze im Bezirk und beschäftigt rund 150 Mitarbeiter*innen.

Das Radverkehrsteam im Bereich Mobilitätswende/Durchsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes wurde in den vergangenen Jahren von drei auf acht Radverkehrsplaner*innen ausgebaut.

In den übrigen Bereichen des Amtes kamen weitere 20 Stellen hinzu. Die Ressourcen sind auch nach Aufstockung des Personals immer noch knapp bemessen.

Schnelles Handeln zu Beginn der Pandemie

Bekannt wurden Arbeit und Vorgehen des Bezirks zu Beginn der Corona-Pandemie, als durch ein beschleunigtes Verwaltungsverfahren innerhalb von zehn Tagen Pop-up-Radfahrstreifen angeordnet und umgesetzt wurden.

Mit den Pop-up-Radfahrstreifen konnten gefährliche Lücken im Netz geschlossen werden. Sie waren Bestandteile des Radverkehrsnetzes, das das Land Berlin ohnehin vorgesehen hatte.

Die Strecken wurden zügig gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet. Die Markierungen und die physische Trennung vom Kfz-Verkehr wurden mit Warnbaken in stark vereinfacht und temporär umgesetzt. So wurden übliche Planungs- und Umsetzungszeiträume von oft mehreren Jahren auf wenige Tage reduziert.

Klage gegen Berliner Pop-up-Radwege

Die Voraussetzungen für eine vorgezogene Anordnung und schnelle Realisierung sind nicht spezifisch für Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Die bundesweiten Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung können in allen Städten angewendet werden.

Eine Klage gegen die Pop-up-Radwege in Berlin wurde eingestellt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dem Eilantrag, die Radwege abzuräumen, zunächst stattgegeben und die Begründung der Radwege-Anordnung bemängelt.

Das Oberverwaltungsgericht hob den Eilantrag auf, nachdem der Senat Beschwerde eingelegt und eine nachgebesserte Begründung geliefert hatte.

Geschützte Radfahrstreifen, auch in Schnellbauweise als Pop-up-Radweg, können im Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung überall eingerichtet werden, wo sie die Verkehrssicherheit verbessern. Und das ist an fast jeder mehrspurigen Hauptstraße in Deutschland der Fall.

Radverkehr nahm zu, Luft wurde besser, die Pop-up-Radwege verstetigt

Positive Bilanz: Auf den Straßen mit Pop-up-Radwegen in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg nahm der Radverkehr im Jahr 2021 um 150 Prozent zu.

Zudem ermittelte das Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung IAAS seit der Umsetzung der Pop-Up-Radwege alleine für den Kottbusser Damm einen Rückgang der Luftschadstoffe um 22 Prozent.

Für die Verstetigung der Pop-up-Radwege im Jahr 2021 wurden robuste und günstige Armadillos sowie Flexposten verwendet.

Hier geht es zum Interview mit Felix Weisbrich, Leiter des Straßen- und Grünflächenamts Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin

Mehr Informationen bietet die Broschüre „InnoRADQuick - Schnell, innovativ und gut fürs Klima: So gelingt der fahrradfreundliche Umbau“. Sie lässt sich im blauen Servicekasten herunterladen.

Förderlogos InnoRADQuick

Das Projekt InnoRADQuick wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Umweltbundesamt im Zuge der Verbändeförderung gefördert.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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