ADFC: Radweg als Anbau an die Hammer Brücke

Der Neusser Stadtrat soll am Freitag über den Auftrag zur Prüfung einer "weiteren Rheinquerung speziell für Radfahrer in Höhe der Hammer Eisenbahnbrücke" mit dem Ziel, "den Transport von Waren und Personen weiter zu verbessern". Was bedeutet das?

Das von der CDU angeregte Brückenbauprojekt ist nicht ganz neu. Schon vor drei jahren hatte die IHK den Bau einer Straßenbrücke neben der Eisenbahnbrücke vorgeschlagen, um Verkehr zwischen den Häfen Neuss und Düsseldorf zu erleichtern. Damals wurde die Idee noch ohne Radweg präsentiert. Heute lockt der Antragstellen mit der Aussicht auf einen Radweg.

Neue Straßenbrücke würde Pendler ins Auto locken

Jan-Philip Büchler von der antragstellenden CDU beruft sich im Gespräch mit der NGZ auf eine ganzheitliche Sicht und möchte jedem Verkehrsmodus etwas geben. Daber übersieht er: Eine zweite Brücke nach Hamm für  würde den Pendlern zwischen den Nachbarstädten die Fahrt mit dem eigenen PKW attraktiver machen. Für den gewünschten Modal Shift hin zu mehr Radverkehr und ÖPNV wäre das ein Nullsummenspiel. Eine Verkehrswende erreicht man so nicht.

Tatsächlich würde ein Radweg Fahrten zwischen der Neusser und der Düsseldorfer Innenstadt um etwa einen Kilometer verkürzen. Doch dafür braucht man keine weitere Straßenbrücke, ein Radweg könnte auch wie im niederländischen Nijmwegen als Anbau an die vorhandene Bahnbrücke realisiert werden. Das war im Jahr 2013 der erste Vorschlag des ADFC für einen Radschnellweg zwischen Neuss und Düsseldorf. Ein solcher angebauter Radweg wäre nicht nur viel billiger als eine komplett neue Straßenbrücke. Er würde auch den unerwünscheten Effekt vermeiden, dass neue Straßen immer auch neuen Autoverkehr anziehen.

 

Radschnellweg RS5 und Brücke über die Hafeneinfahrt sind vorrangig

Der ADFC begrüßt, dass die Stadt Neuss sich kürzlich dazu bekannt hat, dass der Radschnellweg RS5 vom Neusser Markt über die Josef-kardinal-Frings-Brücke nach Düsseldorf pünktlich zur Landesgartenschau 2026 fertig gestellt werden soll. Dieses Projekt hat für den Fahrrad-Club erste Priorität. Gleichzeitig muss der Bau eines Radwegs über die Neusser Hafeneinfahrt vorangetrieben werden. Das ist das nächste wichtige Radwegprojekt zwischen Düsseldorf und Neuss.

Der Weg über den Rheindeich und die Ölgangsinsel nach Heerdt wäre die bei weitem attraktivere Strecke als die heutigen Routen über den Knoten Am Kaiser. Er könnte als linksrheinische Radpendlerroute in Heerdt über den Nikolaus-Knopp-Platz zur Hansaallee geführt und dort mit dem Büdericher Böhler-Radweg sowie der neuen Düsseldorfer Radleitroute West-Ost verknüpft werden.

Es wurde vorgeschlagen, diese Radwegbrücke gemeinsam mit der "Erftsprung" genannten neuen Güterbahnbrücke zu bauen. Auch der vom Logistikprojekt getrennte Bau einer eigenen Radwegbrücke wird diskutiert. Der ADFC erhält regelmäßig Anfragen von Bürgern, wann diese Brücke endlich kommt. Diese kommen nicht nur von Neusser Pendlern und Freizeitradlern, sondern auch von Radfahrenden aus Heerdt.

Verkehrswende gelingt nur, wenn man Mobilität systemisch denkt: Man muss positive Anreize für Fahrrad und Bahn setzen und darf nicht gleichzeitig den PKW-Verkehr attraktiver machen. Das wäre ein Nullsummenspiel. Deshalb spricht sich der ADFC gegen ein weitere Straßenbrücke zwischen Neuss und Düsseldorf aus und fordert, jetzt mit aller Kraft den Radschnellweg RS5 zur Landesgartenschau 2026 fertig zu stellen. (Heribert Adamsky, Vorsitzender des ADFC Rhein-Kreis Neuss e.V.)


Bilder zur freien Verwendung bein Nennung des Urhebers.

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Hammer Brücke, Blick von Neuss nach Düsseldorf

Copyright: Heribert Adamsky

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Dieser Radweg wurde nachträglich an eine Eisenbahnbrücke in Nijmegen angebaut.

Copyright: Galwaygirl at nl.wikipedia, CC BY-SA 3.0

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Radpendlerrouten am Rhein zwischen Neuss und Düsseldorf

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https://neuss.adfc.de/artikel/adfc-radweg-als-anbau-an-die-hammer-bruecke

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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